Strompreissenkung zum 01.01.2010
Obwohl die Umlage aus dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) ab dem 01.01.2010 con 1,48 Cent/kWh brutto (netto 1,24 Cent/kWh) auf 2,436 Cent/kWh brutto (netto 2,047 Cent/kWh) steigt, also um 0,96 Cent/kWh (0,807 Cent/kWh), können wir trotzdem den Verbrauchspreis zum 01.01.2010 um 0,238 Cent/kWh brutto (0,2 Cent/kWh netto) senken. Dies gelang uns aufgrund unserer durchdachten Strombeschaffungsstrategie.
Als spezielles Angebot bieten wir Ihnen unser Produkt "LiStrom12", bzw. "LiStrom24"* (12 bzw. 24 Monate Festpreisgarantie) an. Mit LiStrom 24 kaufen Sie sich eine Preissicherheit für 24 Monate unabhängig von der Marktentwicklung!
Möchten Sie Ihren bisherigen Tarif (GVV oder LiStrom für 12 Monate) beibehalten, geschieht dies automatisch!
*Angebot gilt bis 31.03.2010
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Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV
Zum 8. November 2006 ist die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" vom 26. Oktober 2006 (BGBl. 2006 I, S. 2391 ff.) in Kraft getreten.
Kontakte
Informationen zur Marktkommunikation für die Geschäftssparte STROM-VERTRIEB
finden Sie hier unter der folgenden PDF-Datei:
>> Strom-Vertrieb-EDI-Information